intelligente Messsysteme (iMSys)
Ein wichtiger und oft unterschätzter Teil Ihrer Strom- und Erdgasversorgung ist das Messsystem. Es wird meist als gegebene Technik hingenommen. Sie können allerdings auf das Messsystem und auf den Betreiber der Messstelle Einfluss nehmen und das lohnt sich. Die Vorteile finden sich nicht nur auf der Kostenseite. Die Verbrauchsdaten sind die Grundlage für jede kosteneffiziente Verbesserung, auch was die Energiebeschaffung anbelangt.
Wenn Sie sich zudem schon einmal gefragt haben, was mit Ihren Verbrauchsdaten passiert, ist das schon ein wichtiger Grund, sich mit dem Thema auseinanderzusetzen. Da wir auf kosteneffiziente Verbesserungen fokussiert sind, ist auch das Thema Messung aus unserer Sicht zentral und wir sind immer gern Ansprechpartner, um Ihnen interessante Möglichkeiten aufzuzeigen und für Sie umzusetzen.
Ein wichtiger und oft unterschätzter Teil Ihrer Strom- und Erdgasversorgung ist das Messsystem. Es wird meist als gegebene Technik hingenommen. Sie können allerdings auf das Messsystem und auf den Betreiber der Messstelle Einfluss nehmen und das kann sich lohnen. Wir sind immer gern Ansprechpartner, um Ihnen interessante Möglichkeiten aufzuzeigen und für Sie umzusetzen.
Weitere Informationen
Der Messstellenbetrieb für Erdgas und Strom wird in Deutschland durch das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) geregelt. Darin wird auch die Möglichkeit beschrieben, einen Messstellenbetreiber selbst auszuwählen. Das fördert den Wettbewerb und ist für Kunden ohne Risiko, denn die Eignung zur Erfüllung der festgelegten Mindestaufgaben ist gesetzlich vorgeschrieben.
In Deutschland gibt es damit die Unterscheidung zwischen dem grundzuständigen Messstellenbetreiber und dem wettbewerblichen Messstellenbetreiber.
- grundzuständiger Messstellenbetreiber
Das ist der Betreiber der Messstelle, der diese Aufgabe per Gesetz übernehmen muss. In der Regel ist das der örtliche Netzbetreiber. Das Entgelt für die Dienstleistung legt der Messstellenbetreiber selbst fest, allerdings müssen die Preisobergrenzen gemäß MsbG eingehalten werden.
- wettbewerblicher Messstellenbetreiber
Jedes Unternehmen, das die Eignung zur Erfüllung der Aufgaben nachweisen kann, ist berechtigt, als sogenannter „Dritter“ eine Messstelle zu betreiben. So kann ein grundzuständiger Messstellenbetreiber in einem anderen Gebiet durchaus als wettbewerblicher Messstellenbetreiber auftreten. Mittlerweile gibt es einige Unternehmen, die sich auf den bundesweiten Betrieb von Messstellen fokussiert haben. Ein Wechsel kann aus Kostengründen oder aufgrund nützlicher Zusatzleistungen sinnvoll sein. Wir prüfen das gern für Sie.
Grundsätzlich kann man zwischen analogen, digitalen und intelligenten Zählern unterscheiden. Des Weiteren unterscheiden sich Strom- und Erdgaszähler, denn ein Stromzähler misst direkt die gelieferte elektrische Energie in Kilowattstunden (kWh), während ein Erdgaszähler die gelieferte Menge an Erdgas in m³ misst, die anschliessend in Kilowattstunden umgerechnet wird. Daher liegt im Moment der Fokus der Betrachtung in der Praxis auf dem Stromzähler.
- analoge Zähler (analoges Messsystem)
Diese Zähler messen den Verbrauch nach dem Ferraris-Prinzip und werden daher oft Ferraris Zähler genannt. Sie nutzen das magnetische Feld zweier Spulen und ein mechanisches Zählwerk. Im Rahmen der Energiewende werden analoge Zähler als technisch veraltet angesehen und deutschlandweit ausgetauscht.
- digitale Zähler (moderne Messeinrichtung)
Im Unterschied zu einem analogen Zähler arbeiten diese Messsysteme mit einer elektronischen Anzeige und ohne komplizierte Mechaniken. Ausserdem kann er bereits den Energieverbrauch detaillierter darstellen und zeitlich aufschlüsseln.
- intelligente Zähler (intelligentes Messsystem)
Die „Intelligenz“ des Messsystems entsteht durch das Kommunikationsmodul, auch Smart Meter Gateway genannt, welches mit einem digitalen Zähler verbunden wird. Damit ist es möglich, den Verbrauch in Echtzeit zu messen und zu übertragen und neue Optimierungspotentiale zu schaffen.
Anfang 2020 wurde in einer Allgemeinverfügung die technische Möglichkeit zum Einbau intelligenter Messsysteme durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) festgestellt. Damit hat der verpflichtende Einbau von intelligenten Messsystemen mit folgenden Eckdaten begonnen.
- bei einem Stromverbrauch von 6.000 – 100.000 kWh/Jahr ist ein intelligentes Messsystem verpflichtend einzubauen
- bei einem Stromverbrauch kleiner 6.000 kWh ist ein digitaler Stromzähler Pflicht und ein intelligentes Messsystem optional
- die Umstellung soll spätestens bis zum Jahr 2032 fertig gestellt sein
- der Zeithorizont der Umstellung bei einem Stromverbrauch von 6.000 – 100.000 kWh/Jahr ist in der Praxis eher bis 2025/2026
Der Einbau eines intelligenten Messsystems bietet viele Vorteile:
- Transparenz über Ihren Energieverbrauch, Sie erhalten automatisch Ihre Daten
- keine Zählerablesung mehr notwendig
- Vermeidung geschätzter Abschläge und möglicherweise hoher Nachzahlungen mit Hilfe einer verbrauchsgenauen Abrechnung
- Nutzung flexibler Stromtarife, um Kosten zu sparen
- Bündelung verschiedener Standorte zur vergleichenden Analyse der Messwerte
- Grundlage zur Identifikation von Energieeinsparpotentialen und Effizenzmaßnahmen
Die Kosten werden aber auch durch den Wettbewerb beeinflusst und können von Fall zu Fall unterschiedlich sein. Sehr gern schauen wir uns Ihre individuelle Situation an und finden die beste Lösung für Sie.