Energieausweise
Energieausweise dienen dem Zweck, einen standardisierten Vergleich unterschiedlicher Gebäude bezüglich der energetischen Eigenschaften zu ermöglichen und sind heute in vielen Fällen Pflicht. Wird beispielsweise ein neues Gebäude errichtet oder eine bestehende Immobilie ganz oder teilweise verkauft, vermietet, verpachtet oder verleast, dann ist ein Energieausweis zwingend auszustellen. Die Gültigkeit beträgt in der Regel 10 Jahre. In Sonderfällen kann ein neuer Energieausweis bei einer baulichen Veränderung eines bestehenden Gebäudes auch vor Ablauf der Gültigkeit notwendig sein.
Die Regelungen werden im Gebäudeenergiegesetz behandelt und wurden zuletzt zum 01.11.2020 aktualisiert. In der Praxis wird das Thema von den Behörden durchaus ernsthaft verfolgt. Auf Länderebene werden stichprobenartig Überprüfungen durchgeführt und im Unterlassungsfall sind Bußgelder bis zu 14.000 Euro möglich.
Wir erstellen Ihnen gern innerhalb von 5 Tagen Ihren gewünschten Energieausweis, und das kostengünstig und bundesweit.
Energieausweise dienen dem Zweck, einen standardisierten Vergleich unterschiedlicher Gebäude bezüglich der energetischen Eigenschaften zu ermöglichen und sind heute in vielen Fällen Pflicht. Wir erstellen Ihnen gern innerhalb von 5 Tagen Ihren gewünschten Energieausweis, und das kostengünstig und bundesweit.
Weitere Informationen
- Energiebedarfsausweis
Grundlage für die Erstellung des Energiebedarfsausweises ist die exakte Berechnung des Energiebedarfs als Grundlage – inklusive Gebäudegeometrie, energetischer Qualität der Bauteile und Größe bzw. Qualität der Haustechnik. Die Beurteilung ist aufwendiger und damit teurer als bei einem Energieverbrauchsausweis, allerdings auch Pflicht für Neugebäude.
- Energieverbrauchsausweis
Grundlage für die Erstellung des Energieverbrauchsausweises ist die Dokumentation des Verbrauchs an Heizwärme und Warmwasser über die letzten 3 Jahre inklusive eindeutiger Zuordnung zum jeweiligen Gebäude/Gebäudeteil.
- Variante des Ausweises (Energieverbrauchs- oder Energiebedarfsausweis)
- Endenergiebedarfswert oder Endenergieverbrauchswert für das Gebäude
- wesentliche Energieträger für die Heizung des Gebäudes
- Baujahr (nur Wohngebäude)
- Energieeffizienzklasse (nur Wohngebäude)
Für beide Gebäudearten besteht die Möglichkeit, einen Energiebedarfs- bzw. einen Energieverbrauchsausweis auszustellen. Welche Variante in Frage kommt, wird im Gebäudeenergiegesetz geregelt.
Wohn- und Nicht-Wohngebäude unterscheiden sich hinsichtlich der Angaben im Energieausweis. Dabei sind Nicht-Wohngebäude umfangreicher in der Beurteilung. Die Aufteilung in Gebäudezonen ist beispielsweise ebenso eine zusätzliche Anforderung wie die Aufteilung des jährlichen Energiebedarfs auf Heizung, Warmwasser, eingebaute Beleuchtung, Lüftung und Kühlung.
Die aktuellste Gesetzesfassung sieht Modernisierungsempfehlungen vor. Konkret wird dabei eine Begehung des Gebäudes oder mindestens geeignete Bildaufnahmen gefordert. Das bedeutet zusätzliche Kosten und zeitlichen Aufwand.
Aufgrund unserer Zusammenarbeit mit bundesweiten Partnern sind wir auch für eine notwendige Begehung flexibel. Wir können eine Bearbeitung innerhalb von nur 5 Tagen realisieren und trotzdem kostengünstige und attraktive Angebote stellen. Die Preise orientieren sich an der abgenommen Menge.
Fragen Sie uns gern!
Wenn Sie einen Energiebedarfsausweis erneuern müssen, erheben Sie bereits viele Daten, die Sie für eine mit 80% geförderte Energieberatung nutzen können.
Besonders für Unternehmen kann das im Rahmen der Energieeffizienzsteigerung eine lohnende Kombination sein.